Kosten | Stottertherapie

Seriöse Stottertherapien werden bis auf eine geringfügige Zuzahlung von den gesetzlichen Krankenkassen komplett übernommen, sowie bei Kindern und Jugendlichen die noch kein eigenes Einkommen erhalten. Unseriöse Stottertherapien werden zu Recht von den Krankenkassen nicht gefördert und sind als Selbstzahler in voller Höhe zu tragen.

Die Heilmittelverordung für Stimm, sprech, sprach und schlucktherapeutische
Therapie
vom 1.Januar 2023 bis 31.Dezember 2023 (externer Link) sieht vor das,

Erstdiganostik 111,15 Euro und eine Zuzahlung von je 11,12 Euro

Bedarfsdiganostik 55,58 Euro und eine Zuzahlung von je 5,56 Euro

30 Minuten Einzeltherapie 47,73 Euro und eine Zuzahlung von je 4,77 Euro

45 Minuten Einzeltherapie 65,63 Euro und eine Zuzahlung von je 6,56 Euro

60 Minuten Einzeltherapie 83,53 Euro und eine Zuzahlung von je 8,35 Euro

45 Minuten Gruppentherapie mit 2 Patienten 59,07 Euro und eine Zuzahlung von je 5,91 Euro

90 Minuten Gruppentherapie mti 2 Patienten 107,39 Euro und eine Zuzahlung von je 10,74 Euro

45 Minuten Gruppentherapie mit 3-5 Patienten 29,62 Euro und ene Zuzahlung von je 2,96 Euro

90 Minuten Gruppentherapie mit 3-5 Patienten 55,39 Euro ud eine Zuzahlung von je 5,54 Euro

Beispielhafte Ausgangslage:

Ein junger stotternder Mann, der gerade seine erste Therapie beginnt und ein Jahresbruttoeinkommen von 12.552 Euro (1046 Euro) durch seine Arbeit erhält, möchte zum 2.Januar 2023 eine Bonner Stottertherapie beginnen. Zu Beginn verordet der Phoniater, Hals-Nasen-Ohren-Arzt zuächst 20 Stunden Einzeltherapie zu je 60 Minuten je Therapiesitzung, anschließend erhält er weitere 30 Stunden Gruppentherapie für je 2 Personen gleichzeitig und 90 Minuten je Therapiesitzung.

Rechenbeispiel:

Erstdigagnosik: 115,15 Euro ─ Zuzahlung 11,12 Euro

Einzeltherapie (2*10 Stunden) a 65,63 Euro = 1312,60 Euro ─ Zuzahlung: 20 X 6,56) = 328 Euro + 20 Euro Rezepzgebühr = 348,00 Euro

Gruppentherapie (3*10 Stunden) a 107,39 Euro = 3.221,70 Euro ─ Zuzahlung: 30 X 10,74 € = 322,20 + 30 Euro Rezeptgebühr = 352,20 Euro

Total: 4.649,45 Euro ─ Zuzahlung: 711,32 Euro

Zuzahlungsbefreiung: 

Für chronisch erkrankte Menschen gilt eine Zuzahlung von 1 % des Jahresbruttolohns bei nicht chronisch erkrankten Menschen sind es maximal 2% Zuzahlungen des Jahresbruttolohns.

1% Regelung von 12.552 Euro Jahresbruttolohn = 125,52 Euro (585,80 €, 17,646 %)

2% Regelung von 12.552 Euro Jahresbruttolohn = 251,04 Euro (460,28 €, 35,292 %)